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Montag, 3. August 2026

03.08.2026 - DSGVO und Impressumspflicht

Ich habe mich mal was private Blogs oder private Seiten informiert, welche Auflagen man speziell in Deutschland hat. Und das ist einiges.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Da muss man alles erklären welche Daten wie verwendet werden oder wie Cookies gesetzt werden. Das gilt für alle Webseiten die Daten verarbeiten oder Cookies verwenden. Egal ob kommerziell oder nicht.

Also dieser Hinweis, den niemand liest außer Anwälte und KIs.

Nicht falsch verstehen, ich finde Transparenz gut und wichtig, dass Problem ist doch es ist reine Theorie. Wenn Webseites Daten verarbeiten oder Cookies setzen (was 99% der Webseiten tun), dann bleibt einen eigentlich alternativ nur eines: Diese Webseiten meiden und damit faktisch so ziemlich das ganze Internet.

Für kleine Seiten oder Blogs ist die Sache schwierig eine rechtssichere Datenschutzerklärung zu erstellen ohne Anwalt. Einziger Trost: Man kann KI nutzen, welche das grundlegendste abdecken kann aber man muss sich auf sie verlassen und hoffen, dass man ihr auch alles gesagt hat.

Man kann natürlich davon ausgehen, dass man eher als kommerzielle Webseite ärger bekommt als irgendein kleiner privater Blog. Aber rein rechtlich sind alle gleich verpflichtet.

Impressumspflicht

Die Impressumspflicht ist ein schmaler Grat mit viel Grauzone. Kommerzielle aber auch redaktionelle/journalistische Webseiten müssen ein Impressum mit Namen und Anschrift haben.

Bei kleinen nichtkommerziellen und privaten Webseiten wird es kompliziert. Ab wann ist ein Inhalt journalistisch/readaktionell? Wenn man regelmäßig etwas veröffentlicht? Da liegt das Problem auch bei meinem Blog. Er ist nicht kommerziell und nicht journalistisch/redaktionell in dem Sinne, es ist Auslegungssache.

Was wäre aber so schlimm ein Impressum zu haben als kleine Webseite?

Es gibt 2 Optionen als kleine Webseite

  1. Man gibt seine eigene Adresse mit Namen an. Solche informationen öffentlich ins Netz stellen kann sich jeder vorstellen wollen die wenigsten wenn sie nur ein kleines Hobbyprojekt betreiben.
  2. Man mietet sich eine Anschrift bei einem sogenannten Impressumsservice. Dort bekommt man eine Anschrift, wo mögliche Post eingeht. Seinen eigenen Namen muss man trotzdem angeben aber nicht mehr seine eigene Adresse sondern die gemietete. Problem: Ist ein Abomodell was um die 50€ im Jahr kostet plus eventuell Einrichtungsgebühren und Gebühren wenn man zu viele Sendungen erhält oder man mehr als nur Grundleistungen will.

Fazit

Die Datenschutzgrundverordnung ist ein bürokratisches und nerviges Monster für Betreiber und Besucher von Webseiten. Es schafft keine Transparenz, weil Besucher sich nicht bei jeder Webseite das durchlesen, besonders bei Webseiten die sie sowieso nutzen und vertrauen. Für Webseitenbetreiber besonders von kleinen Webseites ist es ein rechtliches Risiko und ein zusätzlicher Aufwand mit eventuell zusätzlichen Kosten.

Mit der Impressumspflicht verhält es sich ähnlich. Ich halte sie bei Gewerblichen für sinnvoll, um Onlinebetrug zumindest etwas vorzubeugen aber das jeder der eine kleine Webseite betreibt seine eigene Adresse oder sich eine auf eigene Kosten mieten muss ist schon ein abwürgen vom freien und unabhängigen Internet.

Man will z.B. etwas über sein Hobby als Gärtner in seinem eigenen Blog schreiben mit Bildern und Tipps?

Pech gehabt! Da braucht man um auf Nummer sicher zu gehen schon ein eigenes Impressum und eine Datenschutzerklärung sowieso.

Sonst ist man in einer rechtlichen Grauzone unterwegs, weil man weder kommerziell eine Webseite nutzt noch man nicht richtig von journalistischen Inhalten sprechen kann. Es bleibt dann Auslegungssache.

Mit all diesem bürokratischen Unsinn macht man es kleinen nicht-kommerziellen Hobbyprojekten nur schwer ohne das es einen Nutzen gibt.

Im Gegenteil: Für die Großen im Rennen stellt all dies nicht eine allzu große Hürde da aber für die kleinen die Wissen teilen wollen oder Menschen ohne Hintergedanken verbinden wollen ist das ein Problem.

Der einzige "Vorteil" zu damals ist, dass es diesen sogenannten Abmahnanwälten rechtlich schwerer gemacht wurde jede kleine Webseite wegen fehlendem oder unvollständigen Impressum abzumahnen gegen dementsprechende Gebühren. Damals reichten selbst Kleinigkeiten um eine Abmahnung von diesen hobbylosen Leuten zu bekommen. Es gab eine richtige "Abmahnindustrie". Seit 2020 ist es so, dass nicht-kommerzielle Seiten und private Blogs gut geschützt sind vor diesem Problem. Wenigstens ein kleiner Lichtblick und Verbesserung zu früher ;)

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